Gesellschaftsformen


Die Kontinuität der Rechtsgrundlagen und die langjährige Erfahrung in ihrer Anwendung machen die liechtensteinischen Gesellschaftsformen zu führenden Instrumenten bei der internationalen Vermögensstrukturierung. Die am häufigsten genutzten Rechtsformen sind:

 

Die Stiftung

Stiftungen haben in Liechtenstein eine lange Tradition und bieten dem Stifter viele Gestaltungsoptionen. Zum Beispiel kann er sie für seine eigene Familie gründen, oder für einen beliebigen gemeinnützigen Zweck. Die Stiftung ist eine juristische Person und ein verselbständigtes Zweckvermögen. Das bedeutet, sie wird vom Stifter geschaffen, der ihren Zweck und die möglichen Begünstigten bestimmt und ihr ein Vermögen widmet. Das Vermögen erlangt auf diese Weise eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird nicht mehr dem Privatvermögen des Stifters zugerechnet. Die Familienstiftung eignet sich hervorragend, um Vermögen für viele Generationen zu sichern, deshalb ist diese die beliebteste Ausgestaltungsform der liechtensteinischen Stiftung. Das Mindestkapital beträgt 30.000 Schweizer Franken, Euro oder US-Dollar. Das neue Stiftungsrecht gibt dem Stifter und den Begünstigten mehr Rechtssicherheit und hat Optionen geschaffen, um eine statutenkonforme Verwaltung sicherzustellen.

 

Der Trust

Der liechtensteinische Trust eignet sich wie die Stiftung zur Nachlassplanung und zur Vermögenssicherung. Dem Trust wird ein Treuhandvermögen gewidmet, welches dem Treuhänder vom Treugeber übertragen wird. Mit dem Übertrag geht die Verpflichtung einher, dieses Treugut im eigenen Namen als selbständiges Vermögen zu Gunsten eines oder mehrerer Begünstigten zu verwalten und zu verwenden. Bei einer Treuhänderschaft wie der Trust auch genannt wird, handelt es sich nicht um eine juristische Person, sondern um ein vertragliches Rechtsverhältnis. Treuhänderschaften können auch zu wohltätigen, sozialen, kulturellen oder ähnlichen Zwecken eingerichtet werden und sind mit Trust Settlements oder Family Trusts aus dem englischen Rechtskreis zu vergleichen, allerdings wird in Liechtenstein der Trust im Öffentlichkeitsregister eingetragen oder hinterlegt.

 

Die Aktiengesellschaft

Die liechtensteinische Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person und eignet sich auch für kleine und mittlere Unternehmen. Der Zweck der liechtensteinischen AG kann gewerblicher und nicht-gewerblicher Art sein, beispielsweise für den Handel mit Waren oder Patenten, zum Erwerb von Beteiligungen und Liegenschaften, für Finanzierungen oder zur Verwaltung von Vermögen. Das statutarische Kapital kann in Schweizer Franken, Euro und US-Dollar festgelegt werden, wobei das Mindestkapital 50.000 Schweizer Franken, Euro oder US-Dollar beträgt. Es muss bei der Gründung voll einbezahlt oder in Form von Sachwerten eingebracht werden und steht der Gesellschaft zur freien Verfügung, sobald sie im Handelsregister eingetragen wurde. Für die Verbindlichkeiten der AG haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Oberstes Organ ist die Generalversammlung der Aktionäre, zu deren Befugnissen unter anderem die Wahl der Verwaltung und die Verwendung des Gewinnes gehören. Die Verwaltung besorgt die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Liechtensteinische AGs sind zur Buchführung verpflichtet.

 

Die Anstalt

Die Anstalt ist eine liechtensteinische Besonderheit; diese Rechtsform kommt in dieser Form in keinem anderen Land vor. Wegen ihrer Flexibilität ist sie vielseitig einsetzbar. Sie ist eine Rechtsform des Privatrechts und nicht zu verwechseln mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie sie in anderen Rechtsordnungen vorkommen. Sie ist eine juristische Person, für deren Verbindlichkeiten allein das Anstaltsvermögen haftet. Man kann sie ähnlich wie eine Stiftung oder eine Aktiengesellschaft aufbauen und ihr Kapital zum Beispiel in Anteilsscheine zerlegen. Je nachdem eignet sie sich also für kommerzielle Zwecke oder zur Nachlassplanung, Vermögenssicherung und –verwaltung. Die meisten Anstalten sind solche, die weder Mitglieder noch Teilhaber oder Anteilsinhaber haben, das bedeutet, sie haben Begünstigte, die vermögenswerte Leistungen aus dem Anstaltsvermögen erhalten. Das Mindestkapital beträgt 30.000 Schweizer Franken, Euro oder US-Dollar und steht der Anstalt zur freien Verfügung, sobald sie im Handelsregister eingetragen wurde.

 

Das registrierte Treuunternehmen

Auch der Trust reg., wie ein registriertes Treuunternehmen noch genannt wird, ist eine Gesellschaftsform, die es nur in Liechtenstein gibt. Sie wird im Öffentlichkeitsregister eingetragen, registriert und ist dann – ähnlich der Anstalt – vielseitig einsetzbar. Das Unternehmen kann wie eine Körperschaft strukturiert sein und kommerzielle Zwecke verfolgen, oder wie eine Stiftung gestaltet sein und privaten oder gemeinnützigen Zwecken dienen. Das Kapital eines Trust reg. wird als Treufonds bezeichnet und beträgt mindestens 30.000 Schweizer Franken, Euro oder US-Dollar. Das oberste Organ ist der Treugeber, der als Kapitalgeber die Mittel für den Treufonds bereitstellt. Die Verwaltungsaufgaben des Registrierten Treuunternehmens werden von einem Treuhänderrat im Sinne des Gesellschaftszwecks ausgeübt. Der Trust reg. wird wie jede Gesellschaft in Liechtenstein besteuert, was zur Rechtssicherheit im internationalen Geschäftsverkehr beiträgt.